BRD:
Airbus glich Kontendaten der Belegschaft ab
Airbus
hat zwischen 2005 und 2007 die Kontonummern aller rund 22.000
Beschäftigten in den deutschen Werken und Niederlassungen heimlich
mit denen von Zulieferern verglichen. Obwohl laut einer
Betriebsvereinbarung von 1997 der Betriebsrat über einen solchen
Abgleich nicht nur hätte informiert werden müssen, sondern diesem
auch explizit hätte zustimmen müssen, wurde das Gremium von der
Maßnahme nicht vorab in Kenntnis gesetzt. Die Aktion, die wieder
einmal mit der „Korruptionsbekämpfung“ legitimiert wurde, obwohl
kein konkreter Verdacht bestand, kam erst an das Licht, als eine neue
Geschäftsführung im Herbst 2008 den Betriebsrat über die
zwischenzeitlich eingestellte Maßnahme informierte.
EU
macht Weg zur KFZ-Überwachung frei
Wie
die britische Tageszeitung «Guardian» Ende März berichtete, plant
die EU-Kommission den Einsatz sogenannter Tracking-Boxen für
Neufahrzeuge. Die Box soll alle 500 Millisekunden Auskunft über
Geschwindigkeit, Ort und Richtung geben. Der Aufenthaltsort soll
damit bis auf einen Meter genau bestimmbar sein. Als Baustein zur
Schaffung der technischen Voraussetzungen wurden bereits notwendige
Bandbreiten im Bereich 5.9 Gigahertz reserviert. Eine Verpflichtung
für solch eine Überwachungs-Box ist zunächst noch nicht geplant.
Der Leiter des «Cooperative Vehicle-Infrastructure Systems» (CVIS),
Paul Kompfner, ließ «Guardian» jedoch keinen Zweifel daran, dass
an einen künftigen verpflichtenden Einsatz gedacht sei und dass man
diesen, nach Ausschaltung von Datenschutzbedenken, gerne bis 2013
realisieren würde.
UK:
Schwarze Listen für ArbeiterInnen
Über
40 namhafte britische Firmen werden laut «Guardian» beschuldigt,
persönliche Daten über potenzielle Angestellte und BewerberInnen
gekauft zu haben, um sich umfassender über diese zu informieren.
Dabei sind insbesondere Details über gewerkschaftliche Aktivitäten
der BewerberInnen und deren Verhalten bei bisherigen Jobs
interessant. Um diese illegalen Praktiken ist offensichtlich bereits
ein regelrechter Markt der „schwarzen Listen“ entsanden.
Britischen Behörden ermitteln derzeit gegen einen Privatdetektiv,
der eine Datenbank mit Informationen über ArbeiterInnen erstellt hat
und damit schwunghaften Handel betreibt. Unter anderem enthielten die
Datenbanken Kommentare wie „organisierte Streiks“, „faul und
streitlustig“, „Mitglied der kommunistischen Partei“,
„absolutes No-Go“, „nicht anfassen“, Ob die beteiligten
Firmen und die Detektei sich vor Gericht verantworten müssen, ist
derzeit noch unklar.
BRD:
Deutsche Bahn filtert Gewerkschafts-E-Mail aus
Wie
erst kürzlich bekannt wurde, hat die Deutsche Bahn nicht nur
jahrelang gezielt Daten ihrer Beschätigten durchforstet. Sie hat im
Zusammenhang mit dem Streik der Gewerkschaft GDL im Jahr 2008 auch
E-Mails der Gewerkschaft ausgefiltert und gelöscht. Im Zusammenhang
mit dem gewerkschaftlichen Nutzungsrecht von E-Mail-Kommunikation im
Betrieb gibt es übrigens ein interessantes aktuelles Grundsatzurteil
des Bundesarbeitgerichtes (BAG) vom 20. Januar 2009 (Az.: 1 AZR
515/08). Eine Firma wollte einer Gewerkschaft gerichtlich untersagen
lassen, die E-Mail-Accounts von rund 3.000 Beschäftigten
anzuschreiben. Das BAG hat das Betätigungsrecht der Gewerkschaften
im Betrieb nach Art. 9 GG jetzt jedoch höher angesiedelt, als die
Einwände des Managements. Auch Streikinformationen sind somit
zulässige Inhalte, die nicht gestoppt werden dürfen.
Finnland:
Nokia erpresst Beschäftigten-Bespitzelung
Mit
großer Mehrheit verabschiedete das finnische Parlament im März eine
Änderung des Datenschutzgesetzes, die in Finnland nur als «Lex
Nokia» bezeichnet wird. Dieses Gesetz erlaubt es Firmen, den
gesamten Datenverkehr ihrer Beschäftigten zu überwachen. Sie dürfen
die Verbindungsdaten für E-Mail, Webseitenaufrufe und für andere
Protokolle speichern und auswerten. «Lex Nokia» wird dieses Gesetz
genannt, weil der mit Abstand größte finnische Konzern eine solche
Regelung als Mittel gegen Wirtschaftspionage immer wieder gefordert
haben soll. Die Zeitung «Helsingin Sanomat» wurde sogar mit der
Aussage zitiert, Nokia habe im Vorfeld „sehr heftigen Druck“ auf
das Parlament ausgeübt und die Botschaft sei sehr klar gewesen –
wenn das Gesetz nicht durchgehe, werde Nokia Finnland verlassen. Der
Konzern dementierte den Zeitungsbericht.
Bespitzelt
Honeywell weltweit 130.000 Beschäftigte?
Der
(Rüstungs-)Konzern Honeywell soll seine weltweit rund 130.000
Mitarbeiter mit Hilfe der Analysesoftware EnCase Computer Forensics
von Guidance Software überwacht haben. Einen entsprechenden Hinweis
gab Anfang des Jahres eine externer EDV-Dienstleister, dem die
Software aufgefallen war. Mit EnCase können Abbilder der
Festplatte, des Arbeitsspeichers und aller sonstigen Datenträger auf
andere Computer kopiert werden. Die Software macht außerdem
gelöschte Dateien wieder sichtbar und ist in der Lage, einige
Verschlüsselungsverfahren zu knacken und Passwörter auszulesen.
Honeywell erklärte zu den Vorwürfen, man wolle lediglich die
Sicherheit der Informationen und die Mitarbeiter vor angeblichen
„Bedrohungen aus dem Netz“ schützen. Die Spionagesoftware soll
auf sämtlichen Bürorechnern der Honeywell International Inc
installiert sein. Betroffen davon sind davon auch rund 6.000
Beschäftigte in Deutschland. Hierzulande sei das Programm nach
Angaben von Honeywell jedoch noch nicht aktiviert worden. Ob es
tatsächlich zu einer angekündigten gewerkschaftlichen Klage gegen
die Installation der Schnüffelsoftware vor dem Offenbacher
Arbeitsgericht gekommen ist, konnten wir bis Redaktionsschluss nicht
feststellen.