Big Sister is watching you

„Blender! Laut ELENA verdienst du grade mal die Hälfte!“ (Cartoon: Findus)

Seit dem 1.
Januar 2010 ist das elektronische Entgeltnachweis-Verfahren mit dem
harmlos klingenden Namen ELENA in Kraft. Die rot-grüne
Regierung initiierte 2003 dieses „Aktionsprogramm
Informationsgesellschaft 2006“ unter der Mitarbeit von Peter Hartz
und in Zusammenarbeit mit dem Bund der Arbeitgeber (BdA); offiziell,
um Bürokratie abzubauen und die Papierflut zwischen Ämtern und
Unternehmen zu verringern. Der Starttermin wurde mehrmals verschoben,
bis man sich auf 2012 einigen konnte. Damit dann auch genügend Daten
zur Verfügung stehen, hat im Januar diesen Jahres die Datenerfassung
begonnen. Was vorher getrennt verwaltet wurde, soll nun eins werden.

Von ELENA sind alle abhängig
Beschäftigten betroffen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen,
insgesamt ca. 40 Millionen Menschen. Erfasst werden alle relevanten
Daten, nämlich Name, Geburtsdatum, Adresse, Versicherungsnummer,
Steuerklasse, Einkommenshöhe, vermögenswirksame Leistungen,
Religionszugehörigkeit, Anzahl der Kinder, ledig, verheiratet,
geschieden, Urlaubstage, Krankenzeiten, Einstellungsbeginn, Ende der
Beschäftigung, Entlassungsgründe, Weihnachts- und Urlaubsgeld,
Fahrtkostenzuschüsse, Höhe der Lohn- und Kirchensteuer,
Krankenkassen-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Diese
werden in einer Zentralen Speicherstelle (ZSS) in der Deutschen
Rentenanstalt in Würzburg zusammengeführt. Zugriff auf die Daten
haben die jeweiligen Behörden, z.B. die Justizbehörden bei
Scheidungen, um den Unterhalt zu berechnen, oder die Arbeitsagentur
bei Arbeitslosigkeit. Angeblich würden Arbeitslose und
Sozialhilfeempfänger damit auch schneller Leistungen ausgezahlt
bekommen.

Für den Anfang wird ELENA für
Arbeitsbescheinigungen (§312 SGB III),
Nebeneinkommensbescheinigungen (§ 313 SGB III), Auskünfte über
Beschäftigungen (§ 315 ABS. 3 SGB III), Auskünfte über den
Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag (§23 Abs. 2 Wohngeldgesetz) und
Einkommensnachweise zum Elterngeld (§ 2 Abs. 7 Satz 4 und § 9 BEEG)
verwendet. In Zukunft sollen dann alle Bescheinigungen der
Sozialgesetzbücher (SGB I bis XIII) erfasst werden. Des Weiteren
besteht die Möglichkeit, Bescheinigungen für die Justizbehörden
mit aufzunehmen. Die Daten werden für eine eventuelle
Inanspruchnahme von Sozialleistungen für einen Zeitraum von fünf
Jahren gespeichert.

Viele dieser Daten werden auch schon
länger erhoben, da sie z.B. die Rentenversicherung zur Berechnung
der Renten nutzt. Neu daran ist, dass nicht wie vorher verschiedene
Stellen angefragt werden, sondern eine einzige Abfrage ausreicht. Zur
Verknüpfung der Daten dient die lebenslange, mit der Geburt
zugewiesene Steueridentifikationsnummer. Zu diesem Komplex gehören
auch der elektronische Personalausweis sowie die elektronische
Gesundheitskarte.

Die transparenten BürgerInnen stehen
damit in Begriff, Wirklichkeit zu werden. In Zukunft kann über die
Zentrale Speicherstelle schnell auf monatlich aktualisierte
Einkommensverhältnisse zugegriffen werden. Und dies ist sicher noch
ausbaufähig. Ob Big Sister dem Orwellschen „Großen Bruder“ den
Rang abläuft, wird auch daran liegen, inwiefern wir die nächsten
beiden Jahre nutzen um einzugreifen. Der Countdown läuft!

Andrea Weiß

 

Wir werden in dieser Zeitung über die
weitere Entwicklung berichten. Mehr Informationen bereits in dieser
Ausgabe unter der Rubrik „Der große Bruder“.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar