Der große Bruder schaut dich an

Microsoft patentiert Mitarbeiterkontrolle

Wie erst kürzlich bekannt wurde, hat Microsoft im Jahre 2006
einen Patentantrag bei der US-Patentbehörde eingereicht, der eine
softwareseitige Überwachung von Menschen am Arbeitsplatz zum Ziel hat. Das
System besteht aus einer Kombination verschiedener an den Arbeitsplatzrechner
angeschlossener Sensoren, die eine Reihe von physikalischen Daten der
Überwachten aufzeichnen, und einer zugehörigen Software zur Auswertung der
gewonnenen Daten. Zu den erfassten Körperfunktionen gehören u. a. der
Herzschlag, der Hautwiderstand, die Gehirnaktivität, der Muskelstrom, die
Körpertemperatur, der Blutdruck und die Mimik.

Nach Bekanntwerden des Patentes erklärte Microsoft gegenüber
der Presse, es handele sich bei dem System ausschließlich darum,
Krisensituationen bei Beschäftigten frühzeitig zu erkennen und über die
Software Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Derartige Methoden würden bereits
jetzt bei Piloten und Astronauten eingesetzt. Wann Microsoft dem Patentantrag
ein vermarktungsfähiges Produkt folgen lassen will, ist derzeit nicht bekannt.

 

Britische Polizei bläst zum Kreuzzug gegen offene
Hotspots

Offene Funknetze sind eigentlich eine prima Sache. In einer
Welt, in der ansonsten alles zur Ware verkommen ist, laden Leute einfach
irgendwelche Wildfremden dazu ein und teilen ihre drahtlosen Netzwerkzugänge
mit ihnen. Und das nicht nur, weil sie versehentlich ihre Zugangsrouter nicht richtig
gesichert haben, sondern mit voller Absicht. Hierzulande steht diese Entwicklung
noch ziemlich am Anfang, Großbritannien hingegen ist eine Hochburg des freien
WLAN-Zugangs. Geschätzte mehr als acht Millionen Hotspots laden dort zum Mitsurfen
ein. Die sind der Polizei ein Dorn im Auge, weil sie es den
Überwachungsbehörden schwer machen, alles und jede/n bei Bedarf zu
kontrollieren. Ein unerträglicher Zustand in einem Land, in dem es mittlerweile
beinahe mehr Überwachungskameras gibt als Einwohner und wo gerade Feldversuche
mit implantierten Satellitenortungs-Transpondern für StraftäterInnen
erfolgreich abgeschlossen wurden. In der britischen Presse wurde jüngst von
interessierter Seite eine groß angelegte Medienkampagne gegen freie WLAN-Hotspots
lanciert. Die Polizei, so war etwa in der «Times» zu lesen, betrachte das
Mitsurfen auf offenen Hotspots als „ernstes Vergehen“, weil Surfer
beispielsweise „Pornografie und illegale Bilder laden können, ohne gefasst zu
werden“. Weil die staatlichen Stellen angesichts von rund elf Millionen
Hotspot-Surfern bei ihrem Kreuzzug erfreulicher Weise ins Hintertreffen zu
geraten drohen, soll hier, wie bereits bei der Kryptographie (DA 184), die
Unschuldsvermutung de facto abgeschafft werden. Wenn der Inhaber eines Hotspots
nicht nachweisen könne, dass ein Mitsurfer und nicht er oder sie selbst
„illegale Inhalte“ geladen habe, würde eben der Betreiber des Hotspots haftbar
gemacht.

 

Spionage-Check gegen Überwachung am Arbeitsplatz

Die Zahl der Firmen, die in den beiden letzten Jahren
Systeme zur Überwachung des E-Mail-Verkehrs und der aus dem Firmennetz
aufgerufenen Websites installiert haben, wächst rapide. Ebenso wächst die
Anzahl der Firmen, in denen es Betriebsvereinbarungen oder arbeitsvertragliche
Regelungen zur privaten Nutzung des Internet gibt. Solche Vereinbarungen sehen
in der Regel vor, dass die Firmenleitung zumindest stichprobenartig den Inhalt
des E-Mail-Verkehrs überprüfen darf. Daneben gibt es auch eine zunehmende Zahl
von Überwachungsmethoden, die sich im juristischen Graufeld bewegen oder
eindeutig illegal sind. Dazu gehört beispielsweise die Raumüberwachung von
Gesprächen mit Hilfe von modernen Telefonanlagen oder die Benutzung von sog.
Keyloggern, also Kombinationen von Hard- und Software, die jede Tastatureingabe
oder jeden Bildschirminhalt aufzeichnen. Die Zahl der Abmahnungen und
Kündigungen auf Basis von Indizien, die durch Arbeitsplatzüberwachung gewonnen
wurden, steigt deutlich.

Auf den Seiten von www.spionagecheck.de
sind in aufbereiteter Form ausführliche Informationen darüber zu finden, was in
den Firmen heute technisch möglich ist und auch praktiziert wird. Dort werden
die jeweils verschiedenen Bereiche von Überwachung und Kontrolle genauso
beschrieben, wie die Möglichkeiten der Risikominimierung. Die Website wird von
ver.di unterstützt, deshalb ist es naheliegend, dass dort empfohlen wird, sich
im Falle von Problemen an den Betriebsrat zu wenden. Allerdings ist dies auch nicht
immer eine Lösung: Uns wurde erst kürzlich ein Fall bekannt, in dem ein
Administrator einer Behörde im Auftrag des Amtsleiters telefonische Raumüberwachungen
durchführte. Der Administrator ist zugleich Vorsitzender des Personalrates.

 

DHL gibt Daten an US-Behörden weiter

Bereits seit mehreren Jahren gibt das Logistik-Unternehmen
DHL, eine Tochter der Deutschen Post, Sendungsdaten an US-Behörden weiter. So
werden beispielsweise der Absender, der Empfänger und – sofern vorhanden – der
Inhalt der Sendungen an die US-Zoll- und Grenzbehörde (CBP) gemeldet, noch bevor
die Sendung in den USA eingetroffen ist. Die Zollbehörden der USA dürfen diese
Daten an mehrere hundert weitere Einrichtungen weitergeben und mit
kommerziellen Datenbanken abgleichen.

In der BRD und Österreich widerspricht diese Praxis dem
Briefgeheimnis, was ein Grund dafür sein dürfte, warum DHL in seinen
Geschäftsbedingungen an keiner Stelle über die Datenweitergabe aufklärt und das
Einverständnis des Absenders abfragt. Diese Praxis soll nun nachträglich
legalisiert werden. Derzeit finden hinter verschlossenen Türen Verhandlungen um
ein internationales Postabkommen statt, dessen Ziel es ist, einen neuen
Standard zu schaffen, der den Wünschen der US-Regierung entspricht.

 

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Infos zu Überwachung am Arbeitsplatz bitte an da-bruder(a)fau.org.
PGP/GPG-Key auf Anfrage.

 

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