Leiharbeit – eine unendlich traurige Geschichte

Die
neuste Frechheit der schwarz/rosaroten Regierung zum Thema Leiharbeit
(auch Zeitarbeit genannt) ist der klägliche Versuch, uns mit einer
so genannten „Lohnuntergrenze“ Sand in die Augen zu streuen, was
die miesen Bedingungen der Leiharbeit betrifft. Letztendlich geht es
nämlich wieder einmal nur darum, den von der Europäischen Union
festgelegten Grundsatz des „equal pay“ (gleiche Arbeit, gleiches
Geld) zu umgehen.

Insbesondere
in der rot/grünen Regierungszeit (1998 bis 2005) des Agenda
2010-Fetischisten Gerhard Schröder wurden Bedingungen geschaffen,
die den deutschen Arbeitsmarkt flexibel gestalten sollten, um so die
von den Unternehmen geforderte „atmende Fabrik“ schaffen zu
können. Natürlich alles auf dem Rücken der Beschäftigten, aber
auch der Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger. Eine bekannte Folge
war Hartz IV. Eine weitere die Leiharbeit, welche im
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt ist.

Um
die ganze Problematik zu verstehen, ist es notwendig, sich die ganze
Entwicklung noch einmal vor Augen zu führen.

Entwicklung
der Rahmenbedingungen für Leiharbeit

War
1972 die Einsatzzeit von Leiharbeitnehmern in einem Betrieb noch auf
3 Monate begrenzt, so wurde unter dem Druck der Unternehmerlobby
diese Frist Stück für Stück erweitert. Insbesondere die rot/grüne
Regierung hat die Begrenzung 2002 auf einen Schlag um ein Jahr auf
24 Monaten erhöht.

2003:


Erster Flächentarifvertrag „christlicher Gewerkschaften“ mit
Zeitarbeitsunternehmen. Tarifabschluss zwischen der
Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen. Durch
den Abschluss dieses Tarifvertrags wurde das Prinzip „equal pay –
equal treatment“ (also gleiche Bezahlung und Behandlung wie im
Entleihbetrieb) verhindert, welches ansonsten ab dem 1. Januar 2004
gegolten hätte.


Die
Tarifgemeinschaft Zeitarbeit beim DGB unterzeichnet Tarifverträge
mit der iGZ (Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen), die
zwar besser sind als die „Christlichen“, aber immer noch
wesentlich schlechter als die Flächentarife der
DGB-Einzelgewerkschaften.

2004:


Wegfall der Begrenzung der Überlassungshöchstdauer. Überlassene
Zeitarbeitnehmer können somit unbegrenzt lange von der gleichen
Zeitarbeitsfirma an den gleichen Kundenbetrieb überlassen werden.


Zulassung
der Synchronisation vom Einsatz als Leiharbeiter und dem
Arbeitsvertrag. Somit ist nun die Einstellung eines Arbeitnehmers für
nur eine einzelne Überlassung in einen Kundenbetrieb erlaubt. Danach
kann der Arbeitnehmer entlassen werden. Das war vorher nicht erlaubt.
LeiharbeiterInnen wurden fest beim Arbeitsvermittler beschäftigt und
mussten somit auch von diesem bezahlt werden, wenn kein
Arbeitseinsatz vermittelt werden konnte.


Die
Wiedereinstellungssperre wird aufgehoben. Sie sollte verhindern, dass
LeiharbeitnehmerInnen je nach Auftragslage der Leiharbeitsfirma
wiederholt gekündigt und wieder eingestellt werden. Auch dies
verlagert das Beschäftigungsrisiko einseitig auf die
LeiharbeiterInnen.


Einführung
der Gleichbehandlungspflicht der Zeitarbeitnehmerschaft mit den
vergleichbaren Stammbeschäftigten im Kundenbetrieb („Equal
Pay/Equal Treatment-Prinzip“). Durch Tarifverträge kann allerdings
von diesem Prinzip abgewichen werden.

Die
„christlichen“ Gewerkschaften

Was
ist daran schlimm, wenn etwas durch Tarifvertrag verbessert werden
kann? Doch wer sagt, dass das auch so im Gesetz steht? Wer sich den
Text einmal anschaut wird leider enttäuscht werden.

Im
AÜG § 3 Absatz 1 Ziffer 3 steht lediglich, „Ein Tarifvertrag
kann abweichende Regelungen zulassen“. Somit auch schlechtere.
Jetzt mussten sich die Arbeitgeber nur noch entsprechende
Erfüllungsgehilfen suchen, um verschlechternde Tarifverträge
abzuschließen. Ein Anruf bei den „christlichen“ Gewerkschaften
genügte, um schnell ein paar miese Arbeitsbedingungen auszuhandeln
und in ein Tarifvertragswerk zu gießen.

Die
Regierung setzt auf niedrige Tarife

Die
jetzt angestrebte „Lohnuntergrenze“ baut genau auf diesem Zustand
auf. Damit würden die miesen Tarife der „christlichen“
Gewerkschaften noch zusätzlich gesetzlich legitimiert.
Interessanterweise will die CDU da nicht so richtig mitspielen.
Einen Mindestlohn für den Leiharbeitsbereich lehnt sie ebenfalls ab,
da beides ja ein Eingriff in die Tarifautonomie wäre. Allerdings
dürfte es der CDU eher darum gehen, für die Zukunft abzusichern,
dass ihre „christlichen“ Gewerkschaften auch weiterhin durch den
Abschluss von arbeitsgeberfreundlichen Tarifen eine
Existenzberechtigung nachweisen können. Bei der Verabschiedung der
sechs neuen Mindestlohnbranchen wurde dann dieses Thema auch erst
einmal außen vor gelassen.

Was
heißt das Alles konkret für LeiharbeitnehmerInnen?

Ob
Lohnuntergrenze, Mindestlohn oder Tarifverträge, mit den derzeitigen
und den angestrebten Regelungen wird schlechte Bezahlung, zusätzlich
zu den schlechteren Arbeitsbedingungen, zementiert. Schon jetzt
bekommen etwa ein Achtel von ihnen so niedrige Löhne, dass die
Arbeitsagenturen Hartz-IV-Leistungen obendrauf legen müssen.

Leiharbeit
gehört gesellschaftlich geächtet und abgeschafft!

Thersites

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