Kurzarbeitergeld

Zuerst
bekommt ihr euren Stundenlohn ganz normal für die Zeit, die ihr in
dem Abrechnungsmonat tatsächlich gearbeitet habt. Wer zum Beispiel
nur die Hälfte des Monates voll arbeitet und die zweite Hälfte kurz
– sprich gar nicht arbeitet – bekommt die Hälfte des bisherigen
Bruttolohns und somit, wegen der Steuerprogression, etwas mehr als
die Hälfte des bisherigen Nettolohns vom Arbeitgeber.

Als
nächstes wird errechnet, was Ihr im Normalfall, also in einem Monat
ohne Kurzarbeit als Nettogrundlohn verdient hättet. Grundlohn heißt,
Überstunden und Bonuszahlungen werden nicht berücksichtigt. Jetzt
wird von diesem fiktiven Monatsnettolohn das abgezogen, was ihr
tatsächlich verdient habt. Also eure 50 % aus den Beispielen oben.
Die Differenz1, die sich daraus ergibt, wäre euer
Lohnausfall. Hier kommt nun das Kurzarbeitergeld ins Spiel. Die
Agentur für Arbeit gleicht diese Verdienstminderung zu 60 Prozent
aus. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen
Netto-Arbeitentgelt. Wer mindestens ein Kind auf der Lohnsteuerkarte
eingetragen hat, erhält den erhöhten Leistungssatz von 67 Prozent.

In
unserem Beispiel beträgt der gesamte, vom Arbeitgeber und der
Agentur für Arbeit, ausgezahlte Nettolohn ca. 80 bis 85 Prozent
eures bisherigen regulären Nettolohns. Somit ist der tatsächliche
reale Nettolohnverlust, bei 50 Prozent weniger arbeiten, relativ
gering obwohl er, je nach Verdiensthöhe, auch schmerzlich sein kann.

Anmerkungen:

[1]
Diese Differenz wird im Fachjargon als „pauschalierter
Nettoentgeltausfall“ bezeichnet.

 

 

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