Sie lassen nicht locker

Leiharbeiter von VW-Stöcken bei einer Demonstration im März 2009

Am
5. November 2009 fanden vor dem Arbeitsgericht Hannover
Güteverhandlungen mit den zwölf Leiharbeitern der Wolfsburg AG
statt, die im Frühjahr vor VW-Nutzfahrzeuge (VWN) in Hannover
Stöcken u.a. mit einem Hungerstreik gegen ihre Entlassung zum 31.
März protestiert hatten (siehe Berichte in DA 195 und 193). Vorhergehende
Prozesse auf Weiterbeschäftigung bei der WOB AG im August letzten
Jahres hatten sie gewonnen. Die Weiterbeschäftigung war aber auf
sechs Monate befristet und ist damit im September abgelaufen. Die WOB
AG hatte die Weiterbeschäftigung aber nicht konkret umgesetzt und
auch den Lohn nicht bezahlt. Den Verstoß gegen das Urteil begründete
die von Volkswagen und Stadt gegründete Leiharbeitsfirma mit
angeblich ungeklärten Nebeneinkünften der Betroffenen.

Dieses
Thema behandelte der Prozess im November, bei dem die Arbeiter
erklärten, keine Nebeneinkünfte außer dem Arbeitslosengeld I
erhalten zu haben, mit Ausnahme eines Arbeiters, der mittlerweile
einen Job in einer Tankstelle hat. Das Ergebnis des Prozesses war
eine Einigung, wonach die Arbeiter ihren Lohn mit der nächsten
Abrechnungsperiode (ca. 15.000 Euro brutto abzüglich des erhaltenen
Arbeitslosengeldes bzw. der Nebeneinkünfte) bekommen sollen. Zudem
wurde ihnen Prozesskostenbeihilfe für die bisherigen Prozesse
gewährt.

Protestkundgebung von Leiharbeitern vor Tor 3 der VW Nutzfahrzeuge in Hannover-Stöcken im April 2009

Mit
der 6-monatigen Weiterbeschäftigung kommen die Arbeiter über die
zweijährige Beschäftigung bei der WOB AG und damit in den Bereich
der Entfristung ihrer Arbeitsverhältnisse, also einer
Festeinstellung. Da im August versäumt wurde, gegen das damalige
Urteil rechtzeitig Rechtsmittel einzulegen, um die Entfristung in dem
Verfahren im November mit zu verhandeln, gibt es jetzt neue
Verfahren, wofür allerdings keine Prozesskostenbeihilfe erstattet
wird. Ein erster Termin dazu im Dezember fiel aufgrund mangelnder
Beweismittel aus. Als Beweismittel sollten schon entfristete
LeiharbeiterInnen dienen. Das bedeutet, die Betroffen sind darauf
angewiesen, dass sich Kollegen melden, die am Hungerstreik
teilgenommen haben und mittlerweile fest eingestellt sind. Das stellt
sich leider als problematisch heraus, bislang gab es keine Kontakte.

Die
Weiterbeschäftigung von 138 der ursprünglich 213 entlassenen
LeiharbeiterInnen ist einerseits zwar ein Erfolg des Streiks, hat
aber auch zur Isolierung der Aktivisten geführt.

Sie
sind nun auf Solidarität ihrer ehemaligen KollegInnen sowie der
Öffentlichkeit angewiesen, um die Entfristung vor Gericht zu
erkämpfen. Die Verhandlungen finden einzeln statt, da individuelle
Situationen eine Rolle spielen. Deshalb ist es umso wichtiger, die
Betroffenen zu unterstützen und ihnen Mut und Rückhalt für die
Prozesse zu geben.

Hagen
Weber, FAU Braunschweig

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