Der Lohn wuchert nicht gerade

Ursprünglich sollte die „persönliche
Assistenz“, eine Errungenschaft der Behindertenbewegung, körperlich
oder geistig beeinträchtigten Menschen ein möglichst
selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Und eigentlich sollten die
AssistentInnen, die sie dabei unterstützen, von ihrem Gehalt auch
ein würdevolles Leben führen können. Soweit die Theorie.

Ein undurchsichtiges Geflecht von
Kostendrückern, bestehend aus Kranken- und Pflegekassen,
Sozialämtern, Arbeitsämtern und Pflegediensten verhindert aber,
dass diese Absicht Wirklichkeit wird. In unserem Fall arbeitet ein
Mitglied des Allgemeinen Syndikats Westmecklenburg für den Rostocker
Verein „Ohne Barrieren“ – zu einem Bruttolohn von 5,98 Euro pro
Stunde. Gegen diesen Dumpinglohn wird er – mit Unterstützung der
FAU Westmecklenburg, der FAU Region Nord und der Unabhängigen
ArbeitnehmerInnenvertretung in der persönlichen Assistenz (UAPA) –
Klage wegen sittenwidrigen Lohns beim Arbeitsgericht Rostock erheben.
Das Gericht kann die Lohnvereinbarung im Arbeitsvertrag für nichtig
erklären und einen eigenen Satz festlegen. Im Idealfall wird die
Differenz für die gesamte Dienstzeit nachgezahlt.

Branchenübliches Knausern

Im Fall der „persönlichen Assistenz“
ist die Ermittlung eines für die Klage notwendigen
Durchschnittslohns nicht ganz einfach. Zum einen liegt der Assistenz
keine geschützte Berufsbezeichnung zugrunde, und zum anderen sind
die möglichen Tätigkeiten in der Assistenz sehr breit gefächert.

Durch die Vielzahl von Firmen, die
teilweise schwierig aufzufinden sind oder aber auch aus verschiedenen
Gründen keine Daten zu ihren Löhnen herausgeben, ist es sehr
arbeitsaufwendig, ein umfassendes Bild über die Lohnsituation in der
Assistenz zu bekommen.

In unserem konkreten Fall passierte,
ungeachtet einer Reportage des ARD-Magazins PlusMinus,
zunächst nichts. Erst einige Monate nach der Sendung wurden die
Kostensätze neu verhandelt. Das Ergebnis: Der Verein bekommt jetzt
pro Assistenzstunde mehr als drei Euro zusätzlich, ist aber nur
bereit, in Verbindung mit einem neuen Arbeitsvertrag (und einer neuen
Probezeit von sechs Monaten), 80 Cent davon an die Beschäftigten
weiterzugeben.

Da unser Genosse in der Zwischenzeit
einen neuen Arbeitgeber gefunden hat, bei dem er für eine
vergleichbare Arbeit statt bisher 5,98 brutto nun 9,48 Euro bekommt,
hat er dieses „unwiderstehliche“ Angebot von „Ohne Barrieren“
e.V. nicht angenommen. Es ist also durchaus möglich, auch im Osten
als Assistent ein verhältnismäßig akzeptables Gehalt zu bekommen.

Hoffen auf die Klage

Im Idealfall ist die Klage erfolgreich
und es geht von ihr neben der individuellen Entschädigung ein
politisches Signal für die gesamte Branche aus. Zumindest
KollegInnen mit ähnlich miesen Gehältern können dann problemlos
Gehalt nachfordern und ein derart krasses Lohndumping würde der
Vergangenheit angehören.

Unsere Bitte an die LeserInnen der DA:
Unterstützt uns beim Sammeln von Belegen, dass der Lohn unseres
Genossen sittenwidrig ist! Kennt ihr Menschen, die Assistenz in
Anspruch nehmen oder AssistentInnen sind? Dann fragt sie nach Kopien
von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen zur Lohnhöhe oder
bittet sie, den von uns vorbereiteten und unter
http://fauwm.systemausfall.org abrufbaren
Fragebogen auszufüllen.

Alexis Schwartz

Kontakt zur FAU Westmecklenburg:
fauhwi(a)fau.org

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