Der große Bruder schaut dich an

Der große Bruder schaut dich an: Kontrolle, Überwachung, Einschüchterung

Erneute Datenskandale
bei Facebook

Ein Datenskandal nach dem
anderen begleitet die Erfolgsgeschichte des Internet-Netzwerkes
Facebook. Die Betreiber der über 500 Mio. Mitglieder zählenden
Website räumten Mitte Oktober ein, dass User IDs an Werbefirmen und
Datensammel-Firmen weiter geleitet worden seien. Einem Bericht der
US-Zeitung „Wall Street Journal“ zufolge, geben die zurzeit zehn
beliebtesten Anwendungen auf Facebook Daten an externe Firmen weiter.
Drei dieser Anwendungen geben sogar Auskunft über gelistete Freunde
des betroffenen Nutzers. Unverschont blieben selbst solche UserInnen
nicht, die in ihrem Profil die schärfsten Datenschutzoptionen
gewählt hatten.

Facebook kündigte nun
an, die Weitergabe der User ID „dramatisch eingrenzen“ zu wollen.
Ferner begründeten sie die Datenlücke mit der prinzipiellen
Funktionsweise von Internet-Surfprogrammen, den sog. Browsern. Nur
wenige Tage vor der Bekanntmachung sorgte zudem die Meldung für
Wirbel, dass mittels E-Mail-Adressen von Facebook-NutzerInnen auch
E-Mail-Kontakte von Nichtmitgliedern ausgeforscht werden können. Mit
Datenschutz scheint man es bei Facebook nicht so eng zu nehmen. Dazu
passt auch die Auffassung des Netzwerkgründes Mark Zuckerberg, der
Anfang des Jahres erklärte, dass er so etwas wie Privatsphäre nicht
mehr zeitgemäß finde. (AL)

 

HSH-Nordbank
beschäftigte internen Geheimdienst

Nach Informationen des
Nachrichtenmagazins „Spiegel“ beauftragte der HSH-Nordbank-Chef
Dirk Jens Nonnenmacher eine private Sicherheitsfirma, um
KritikerInnen der Bank zu bespitzeln. Unter dem erfindungsreichen
Decknamen „Project Silence“ habe die Prevent AG ein
Quellen-Netzwerk aufgebaut und wie ein interner Geheimdienst für den
Bankenchef fungiert. Der „Spiegel“ berichtet, es habe „ein
Monotoring aller relevanter Diskussionsforen“ sowie eine
„Identifizierung der besonders auffälligen Blogger“ statt
gefunden. Ein Sprecher der Bank rechtfertigte die Überwachung mit
einer „massiven Bedrohung der Bank und ihrer Mitarbeiter“.

Nicht nur diese Rhetorik,
auch angegebene Tätigkeitsfelder des „Projects Silence“, so etwa
die „Ausweitung, Pflege und Führung des Quellennetzwerkes“,
erinnern eher an Praktiken von DDR-Überwachungsorganen als an
Mitarbeiter-Schutz. In einer Mitteilung gab Prevent ferner an, das
Unternehmen könne Fragen zu dem „Project Silence“ nicht
beantworten, da es gegenüber den Vertragspartnern „zur
Verschwiegenheit verpflichtet“ sei. (AL)

 

Easycash: Nur Bares ist Wahres

Über den
EC-Kartennetzbetreiber Easycash laufen rund 40% aller bargeldlosen
Zahlungen in Deutschland. Laut NDR Info schreckt die Nummer Eins der
Branche dabei nicht vor Datenmissbrauch zurück. Der Vorwurf:
Easycash soll über eine Tochterfirma, die Easycash Loyalty Solutions
(ECLS), die Daten des Transaktionsverkehrs mit den Kundenkarten (z.B.
Payback-Karten) der ECLS abgeglichen haben. Daraus ergebe sich ein
Angebot von „Zahlungsverkehrsanalysen“, die Handelsunternehmen
mehr versprechen als herkömmliche Marktforschung. So lasse sich z.B.
die Kundenbindung überprüfen und steuern. Dem NDR liege ein solches
Angebot aus dem Jahr 2010 vor.

Der unsichtbare
Treuhänder zwischen Bank und Kunde verneint in einer Stellungnahme
die Anschuldigung, bestätigt allerdings, die „Möglichkeit einer
Nutzung und des Vergleiches der Daten zwar in der Vergangenheit
erwogen …, aber … nicht realisiert“ zu haben.
Landesdatenschutzbeauftragter Lepper stellte nun Strafantrag gegen
Easycash „wegen unrechtmäßiger Speicherung mit
Bereicherungsabsicht“. (CS)

 

EU-Gerichtshof billigt
Sicherungsverwahrung

Der
Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat die Beschwerde eines
deutschen Gefängnisinsassen gegen die Sicherungsverwahrung
abgelehnt. Der 65jährige wurde 1995 zu sieben Jahren Haft wegen
Bandendiebstahls verurteilt. Zusätzlich wurde ihm schon damals eine
Sicherungsverwahrung für die Zeit nach 2002 auferlegt. Somit sitzt
er noch heute in Haft, obwohl er die eigentliche Strafe seit acht
Jahren abgesessen hat. Im Mai hatte der Gerichtshof bereits der
Beschwerde eines deutschen Insassen Recht gegeben. In diesem Fall
allerdings beanstandeten die RichterInnen eine „nachträgliche
Sicherungsverwahrung“, die einem Insassen auferlegt wurde, obwohl
diese zum Zeitpunkt seiner Verurteilung gesetzlich noch nicht
zulässig war.

Das Gesetz über die
Sicherungsverwahrung steht in ganz in einer antiliberalen Tradition.
Sie wurde 1933 von den Nazis eingeführt und stellte den „Charakter“
von Tätern, nicht deren Taten in den Vordergrund. Die BRD übernahm
diese Rechtsprechung und erweiterte sie 1998, indem sie die
Höchstgrenze von zehn Jahren aufgab. 2004 wurde sogar die
nachträgliche Sicherungsverwahrung erlassen. Über 500 Insassen sind
heute in der BRD davon betroffen. Schmierblätter wie die „Bild“
machen Stimmung gegen eine mögliche Lockerung der
Sicherungsverwahrung, die es ermöglicht, Menschen willkürlich in
Haft zu halten. (HM)

 

Einsprüche gegen
Google Streeview

Angaben von Google
zufolge gingen bei dem Internetkonzern fast 250.000 Einsprüche aus
Deutschland gegen die Abbildung von Gebäuden bei „Street View“
ein. Die Einsprüche stammen allein aus den 20 deutschen Städten, in
denen der Geodatendienst in diesem Jahr an den Start gehen soll.
Dabei handelt es sich um Anträge auf Unkenntlichmachung eines
Gebäudes in den Panorama-Straßenansichten. Sobald nur ein Mieter
aus einem Mehrfamilienhaus Einspruch einlegt, muss das komplette
„Gebäude“ in der Darstellung „verwaschen“ werden. Am 15.
Oktober endete die offizielle Widerspruchsfrist. Nach Aussage des
Verbraucherministeriums sind aber auch nach dem Start von „Street
View“ Widersprüche möglich. Laut einer Emnid-Umfrage sind
immerhin 52% der Bevölkerung gegen eine Abbildung ihrer Wohnstätte.
(HM)

 

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