Höhere Erbschaftssteuer für Homosexuelle gekippt

Bereits vor elf Monaten
hatte das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung zwischen
Homo- und Heteroehepaaren hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung
gekippt. Nun wurde auch die Erbschaftssteuerregelung angeglichen.
Starb einer der Partner, zahlten Hinterbliebene aus einer
Heteropartnerschaft bisher Steuersätze bis zu 30 %, wohingegen
Homosexuelle Steuersätze bis zu 50 % entrichten mussten. Zudem wurde
Homosexuellen lediglich ein Steuerfreibetrag von 5.200 Euro gegenüber
einem Freibetrag von 307.000 Euro bei Heterosexuellen gewährt.
Ferner wird die Aufhebung der Ungleichbehandlung gegenüber dem Recht
auf Adoption und Insemination erwartet. Die Verfassungsbeschwerden
liegen bereits vor. (AL)

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