Frankreich: CNT nicht verfassungsfeindlich

Sich unliebsamer Gewerkschaften zu
entledigen, ist vielen Firmen alles recht. So versuchte die
Handelskette Baud, dem Handelssyndikat SCIAL der
anarchosyndikalistischen CNT den Gewerkschaftscharakter abzusprechen
und stützte sich dabei auf das neue Arbeitsgesetzbuch von 2008 (DA
berichtete in Ausgabe 200). Begründung: Verstoß gegen die „republikanischen
Werte“. Die CNT wolle „den Staat abschaffen“ und propagiere die
„direkte Aktion“. Bereits im Februar hatte die erste Instanz die
Klage abgewiesen. Im Revisionsverfahren wurde nun am 13.10.
bestätigt: Die republikanische Sache solle „die Souveränität des
Volkes garantieren und schreibt keine bestimmte Form institutioneller
Ordnung vor“. Das höchstrichterliche Urteil dürfte auch
SUD-Gewerkschaften vor entsprechenden Klagen bewahren. (AE)

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