Ziel: Hartz-IV-Sanktionen aussetzen

Seit
Anfang August macht ein breites Bündnis aus Politik, Wissenschaft
und Erwerbslosenbewegung auf sich aufmerksam. Das Bündnis ruft dazu
auf, Sanktionen gegen Hartz IV-BezieherInnen auszusetzen. Der § 31
SGB II sieht bei Meldeversäumnissen und Pflichtverstößen der
Betroffenen stufenweise Kürzungen des Regelsatzes bis hin zur
kompletten Streichung der Leistungen vor.

Tacheles
e.V., diverse HochschulprofessorInnen, Abgeordnete von Grünen,
Linkspartei und Erwerbslosen-AGs kritisieren die oft mangelhafte
Beratungspraxis in den Jobcentern. Diese entstehe durch
Personalmangel, unzureichende Rechtskenntnisse und geringe
Beratungskompetenz bei den SachbearbeiterInnen. Viele Sanktionen
würden willkürlich und rechtswidrig verhängt und seien bei
Widerspruch oder Klage nicht haltbar. Ein Widerspruch hat jedoch
keine aufschiebende Wirkung, der oder die Betroffene erleidet die
Strafe trotzdem. Ob Sanktionen gegen die LeistungsbezieherInnen unter
bestimmten Voraussetzungen in Ordnung oder grundsätzlich abzulehnen
seien, darüber konnten sich die sozialpolitisch unterschiedlich
motivierten AutorInnen nicht einigen. Einigkeit herrschte
dahingehend, dass die Sanktionspraxis angesichts der Zustände in den
Jobcentern sofort einzustellen sei. Für die Zukunft schlagen sie
unter anderem vor, die aufschiebende Wirkung bei Widersprüchen
einzuführen.

Das
Bündnis hat bislang breite Zustimmung erhalten, sowohl von der
Presse als auch von über 12.000 Einzelpersonen und Organisationen,
die bis jetzt unterzeichnet haben.

Weitere
Informationen unter www.sanktionsmoratorium.de

FAU
Frankfurt, CB

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