Keine Arbeit ohne Lohn!

Üble Spielchen auf dem Bau

Ende Juli versammelten sich knapp 50 Arbeiter vor der
Passauer Baufirma Berger Bau. Deren Geschäftsleitung hatte den rumänischen Bauleuten
die Abschiebung angeboten, war aber nicht bereit, die ausstehenden Löhne von
insgesamt 130.000 Euro auszuzahlen. Bis dahin hatten die Arbeiter auf dem
MAN-Gelände in Nürnberg gearbeitet, in Diensten eines Subunternehmens für
Berger Bau. Nachdem das Sub offiziell Konkurs anmeldete, muss nun eigentlich
der Generalunternehmer für Forderungen geradestehen – aber Berger Bau spielt
auf Zeit und will das Verfahren vor dem Arbeitsgericht abwarten, vorher könne
man nur die Kosten für einen Bus nach Rumänien übernehmen. Ein Hohn für die
inzwischen verschuldeten Arbeiter, die sich an den Europäischen Verband der
Wanderarbeiter (EVW) wandten und nun auf gewerkschaftliche Aktivitäten setzen.
Das Motto: Keine Arbeit ohne Lohn! Mit der Protestaktion vor Ort ließ sich Berger
Bau zumindest zu einer Abschlagszahlung von 700 Euro pro Person bewegen – gut 100.000
Euro stehen aber noch aus. (AE)

 

Arbeit hinter Gittern

Ein kleines Schlaglicht auf das Leben hinter Gittern warf
Anfang August der einwöchige Hungerstreik von mehr als 500 Gefangenen in 29
Knästen. Die Einsitzenden forderten die Abschaffung der Haftkosten, der
Isolationshaft und der Sicherungsverwahrung sowie ein Ende der Überbelegung der
Zellen. Die Situation der etwa 75.000 Gefangenen in diesem Land ist weitgehend
unbekannt, in die Öffentlichkeit rücken sie meist nur mittelbar: durch die
Gefängnisbauten selbst und durch Knast-Shops (siehe Direkte Aktion Nr. 187). Über diese
Shops vertreiben die staatlichen Knastverwaltungen die Produkte, die von den Gefangenen
hergestellt wurden. Denn für sie herrscht Arbeitspflicht, die Entlohnung dabei ist
allenfalls symbolisch. Im Frühjahr 2008 sind spärliche Informationen über das Ausmaß
dieses Sektors der Lohnsklaverei bekannt geworden: NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter
bestätigte, dass 2007 allein von den Gefangenen des Landes Nordrhein- Westfalen
44,9 Mio. Euro Umsatz erwirtschaftet wurden. Die Arbeit der Gefangenen habe
nicht nur „pädagogischen Charakter“, sondern solle auch zur „Selbstfinanzierung
der Anstalten“ beitragen. (AE)

 

Vorenthaltene Urlaubsansprüche

Auch die Vorenthaltung von Ansprüchen über den Basislohn
hinaus kann als ein Fall von unbezahlter Arbeit betrachtet werden: Unter dem
Strich wird die Gesamtarbeit nicht angemessen honoriert, egal in welcher Form; umgerechnet
wird ein angenommener Teil der Arbeit indirekt umsonst erbracht. Im Juli klagte
deswegen ein Mitglied der FAU Berlin vor dem Arbeitsgericht gegen seinen ehem. Arbeitgeber
(PromarktOnline) und forderte eine Entschädigung für nicht ausgezahlte
Urlaubsansprüche (für 8 Monate). In einer Güteverhandlung schlug die Richterin
zunächst einen Vergleich über die Hälfte der Ansprüche vor. Eine Zustimmung des
Arbeitgebers steht noch aus. (HM)

 

Weiteres zu unbezahlter Arbeit siehe auf: www.keine-arbeit-ohne-lohn.de

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar