Rubrik: Leiharbeit abschaffen!

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Verstöße gegen Arbeitsrecht

Die Konjunktur zieht etwas an und schon
sind sich Politik und Wirtschaft einig: Der Aufschwung ist da. Doch
so schnell wie in Zeiten der Krise die Leiharbeitsplätze als erstes
gestrichen wurden, so schnell wird das für Unternehmen günstige
Arbeitsverhältnis wieder aufgebaut: Jede dritte neue Stelle am
ersten Arbeitsmarkt ist eine Leiharbeitsstelle. Und diese sind
prekärer denn je. So hat sich die Zahl der Bußgeldverfahren gegen
Leiharbeitsfirmen zwischen 2005 und 2008 vervierfacht, meldet die
Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf das
Bundesarbeitsministerium. Nach dessen Aussage kommen die
Verleihfirmen ihrer Pflicht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
oder vollständiger Gewährung des Urlaubsanspruches nicht nach. Auch
Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern würden verspätet oder
unzureichend gezahlt.

Aktuell arbeiten 750.000 Menschen in
Leiharbeitsverhältnissen, deren Bedingungen von der Bundesagentur
von derzeit 75 und bis Ende 2011 100 geplanten Prüfern durchleuchtet
werden sollen. Da die geringe Anzahl an Prüfern die 8.100
Leiharbeitsfirmen nicht bewältigen kann, bleibt es Aufgabe der
ArbeiterInnen, ihre Verträge sowie Bedingungen auf den Prüfstand zu
stellen und Verstöße zu melden.

 

Gleiches Geld ab Jobbeginn

Ein positives Beispiel im Umgang mit
Zeitarbeit zeigt sich bei der SICK AG. Der Hersteller von
Sensortechnik hat sich nach kontroversen Diskussionen, an denen auch
ein Mitglied der FAU Freiberg aktiv mitgewirkt hat, mit dem
Betriebsrat darauf geeinigt, LeiharbeiterInnen vom ersten Tag an nach
Haustarif zu bezahlen. Ferner würden Leiharbeitsstellen lediglich im
indirekten Bereich zugelassen, wenn die Arbeitsplätze nicht über
Einstellungen besetzt werden können. Nach sechs Monaten muss die
SICK AG eine Übernahme prüfen. Damit wird der Leiharbeit generell
und dem Dumpinglohn im Speziellen der Zugang zur SICK AG erschwert
bis verhindert.

 

Neuartige Forderungen

In der aktuellen Tarifrunde der
Stahlindustrie fordert die IG Metall erstmals die Gleichbehandlung
von LeiharbeiterInnen und Stammbelegschaft. Dabei müsste sie
lediglich ihre Leiharbeits-Tarifverträge zurücknehmen. Eine
EU-Richtlinie sowie das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG)
garantieren die Gleichbehandlung zwischen Stamm- und
LeiharbeiterInnen hinsichtlich Bezahlung und Arbeitsbedingungen. Das
AÜG sieht allerdings die Ausnahme vor, dass Tarifverträge etwas
anderes vereinbaren können, was durch die aktuellen
Leiharbeitstarife u.a. von IG Metall und DGB zu Ungunsten der
Leiharbeiterschaft praktiziert wird.

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