GNBZ ist keine Gewerkschaft

Die GNBZ ist keine Gewerkschaft. Das
hat das Kölner Arbeitsgericht entschieden. Als die „Gewerkschaft
der neuen Brief- und Zustelldienste“ Tarifverträge abschloss,
sei sie nicht tariffähig gewesen. Das Gericht hielt die für den
Status von „Gewerkschaften“ notwendige Unabhängigkeit von
der Arbeitgeberseite bei der GNBZ für nicht gegeben. Der inzwischen
pleite gegangene Postdienstleister PIN AG hat die GNBZ offensichtlich
bis Dezember 2007 mit einem sechsstelligen Betrag unterstützt. Die
GNBZ, die angeblich 1.000 Beschäftigte bei den privaten Konkurrenten
der Post vertritt, schloss mit dem Arbeitgeberverband Neue Brief und
Zustelldienste (AGV-NBZ) einen Niedriglohntarifvertrag über einen
Mindeststundenlohn von 7,50 Euro in den alten und 6,50 Euro in den
neuen Bundesländern ab. Durch diese Vereinbarung sollte verhindert
werden, dass der Mindestlohn-Tarifvertrag zwischen ver.di und den
Post-Arbeitgebern (Post), der eine Bezahlung zwischen 8,00 Euro und
9,80 Euro festsetzt, als allgemeingültiger
Briefzusteller-Mindestlohn ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen
wird. Damit hätte sich die Investition von 134.000 Euro in die GNBZ
für die privaten Briefzustellungsfirmen schnell bezahlt gemacht.

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