Politische Kündigung

Dem halleschen Straßenbahnfahrer Frank
Oettler wurde insgesamt dreimal gekündigt. Und zweimal hat er
bereits das Kündigungsschutzverfahren gewonnen. Am 9. März fand die
letzte Verhandlung statt. Hier stand der Vorwurf im Raum, in einem
Zeitungsinterview mit der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) von
„verschärfter Ausbeutung“ und schlechten Arbeitsbedingungen bei
der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG) gesprochen zu haben. Die Arbeit
sei stark verdichtet, so dass kleine Pausen wegfielen und es nur noch
eine unbezahlte Blockpause gäbe. Damit verlängere sich aber die
gesamte Arbeitszeit um eine Stunde. Das Verfahren zog sich durch alle
Instanzen und wurde letztendlich vom Bundesarbeitsgericht zum
Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt zurückgegeben. Der Richter
erklärte die Kündigung durch das Unternehmen für ungültig, weil
die Aussage von Oettler in dem Interview durch das Grundrecht auf
freie Meinungsäußerung (GG Art. 5) gedeckt sei. Außerdem kommt
hinzu, dass Oettler zum Zeitpunkt der Kündigung Betriebsratsmitglied
war und dadurch unter einem besonderen Kündigungsschutz stand. Der
Kollege kann seine Arbeit aber noch nicht wieder aufnehmen, weil ein
weiteres Kündigungsverfahren wegen „Flyer-Verteilen an Fahrgäste“
gegen ihn noch offen ist.

Mehr Infos: www.kollegenhilfe.net

(WK)

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