Europäischer Gerichtshof: 48 Stunden und ein Haken

Im November entschied der Europäische
Gerichtshof (AZ: C-429/09), dass Beschäftigten im Öffentlichen
Dienst mit einer Regelarbeitszeit von mehr als 48 Stunden pro Woche
eine Entschädigung oder Freizeitausgleich zusteht. Dazu hatte die
Klage eines Feuerwehrmannes aus Halle/Saale geführt. Darauf können
sich nun auch Beschäftigte von Krankenhäusern z.B. berufen. Auch
Ansprüche aus der Vergangenheit können geltend gemacht werden. Die
FAU-Kritik an der „Arbeitszeitrichtlinie“ (2003/88/EG) erübrigt
sich nicht, beschränkt sich das Urteil doch auf Beschäftigte im ÖD.

André Eisenstein

 

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